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   OLG Schleswig, 29.11.2022 - 3 U 71/22   

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https://dejure.org/2022,39721
OLG Schleswig, 29.11.2022 - 3 U 71/22 (https://dejure.org/2022,39721)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29.11.2022 - 3 U 71/22 (https://dejure.org/2022,39721)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29. November 2022 - 3 U 71/22 (https://dejure.org/2022,39721)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 154/14

    Voraussetzungen einer Vorwirkung "demnächstiger" Zustellung der Klageschrift in

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.11.2022 - 3 U 71/22
    So war ein Zeitraum von zwei Wochen, der allein in der Sphäre des der Vorschusszahlung pflichtigen Klägers liegt, nicht überschritten, zumal die Postlaufzeiten von drei Tagen und die in der Regel zu gewährende einwöchige Erledigungsfrist zur Einzahlung des Prozesskostenvorschusses zu beachten waren (vgl. BGH vom 29.09.2017 ‒ V ZR 103/16, juris Rn. 9, 14, 15; BGH vom 10.07.2015 ‒ V ZR 154/14, juris Rn. 5, 6).
  • BGH, 29.09.2017 - V ZR 103/16

    Demnächst erwirkte Zustellung in Wohnungseigentumssachen: Erledigungsfrist zur

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.11.2022 - 3 U 71/22
    So war ein Zeitraum von zwei Wochen, der allein in der Sphäre des der Vorschusszahlung pflichtigen Klägers liegt, nicht überschritten, zumal die Postlaufzeiten von drei Tagen und die in der Regel zu gewährende einwöchige Erledigungsfrist zur Einzahlung des Prozesskostenvorschusses zu beachten waren (vgl. BGH vom 29.09.2017 ‒ V ZR 103/16, juris Rn. 9, 14, 15; BGH vom 10.07.2015 ‒ V ZR 154/14, juris Rn. 5, 6).
  • BGH, 22.10.2014 - XII ZB 385/13

    Stufenklage auf Trennungsunterhalt: Erfüllung des Auskunftsanspruchs durch

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.11.2022 - 3 U 71/22
    Der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 22.10.2014 ‒ XII ZB 385/13, juris Rn. 17 ff.) hat nämlich gerade auf die Bedeutung dieser abschließenden Erklärung abgestellt: Das in § 260 Abs. 1 BGB aufgestellte Erfordernis, die Auskunft in der Form eines Verzeichnisses zu erteilen, wird nicht allein durch die Vorlage eines einzigen lückenlosen Gesamtverzeichnisses erfüllt und es genügt auch eine Mehrheit von Teilauskünften, vorausgesetzt, dass sie nicht zusammenhanglos nebeneinander stehen, sondern nach dem erklärten Willen des Auskunftsschuldners in ihrer Summierung die Auskunft im geschuldeten Gesamtumfang, was der tatrichterlichen Beurteilung unterliegt, darstellen (BGH, Urteil vom 06.06.1962 ‒ V ZR 45/61, LM Nr. 14 zu § 260 BGB; BGH, Urteil vom 18.10.1961 ‒ V ZR 192/60, FamRZ 1962, 21, 23 f.).
  • BGH, 20.05.2020 - IV ZR 193/19

    Ergänzung und Berichtigung eines notariellen Nachlassverzeichnisses

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.11.2022 - 3 U 71/22
    Zutreffend hat das Landgericht unter Übernahme der Obersätze aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.05.2020 (IV ZR 193/19, juris Rn. 8-10) den Maßstab für die inhaltliche Vollständigkeit eines notariellen Nachlassverzeichnisses (Rn. 8-9) und die beschränkte Möglichkeit seiner Berichtung oder Vervollständigung (Rn. 10) festgehalten.
  • BGH, 01.12.2021 - IV ZR 189/20

    Stufenklage auf Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs gegen den Alleinerben;

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.11.2022 - 3 U 71/22
    Liegt aber ein notarielles Nachlassverzeichnis bereits vor, so kann der Pflichtteilsberechtigte grundsätzlich nicht dessen Berichtigung oder Ergänzung verlangen und ist vielmehr, soweit die Voraussetzungen des § 260 Abs. 2 BGB vorliegen, auf den Weg der eidesstattlichen Versicherung ‒ dieser Anspruch auf Abgabe einer Versicherung an Eides besteht auch in Bezug auf die durch notarielles Nachlassverzeichnis erteilte Auskunft (BGH, Urteil vom 01.12.2021 ‒ IV ZR 189/20, juris Rn. 13) ‒ zu verweisen.
  • BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81

    Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit des Unterhaltsberechtigten; Umfang des

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.11.2022 - 3 U 71/22
    Hingegen stellen bloße Teilelemente einer noch unvollständigen Gesamtdarstellung lediglich Vorarbeiten dar, die den geschuldeten Auskunftsanspruch auch nicht teilweise erfüllen (vgl. BGH, Urteil vom 29.06.1983 ‒ IVb ZR 391/81, juris Rn. 21 a.E.).
  • OLG Brandenburg, 14.07.2020 - 3 U 38/19

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.11.2022 - 3 U 71/22
    Die Frage, ob der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten aus § 2314 Abs. 1 Satz 1 BGB eine Rechnungslegung oder eine Herausgabe von Belegen für die im Nachlassverzeichnis aufgenommenen Vermögensbestandteile umfasst, wird meist mit der Erwägung verneint, eine Rechnungslegung ginge als weitergehende Darstellung über die bloße Auskunftserteilung, derzufolge insoweit nur die einzelnen Aktiv- und Passivposten des tatsächlichen und nach den §§ 2325 ff. BGB berücksichtigungsfähigen fiktiven Nachlasses im Einzelnen und nach den Erkenntnismöglichkeiten des Erben konkret darzustellen sind, hinaus (OLG Brandenburg, Urteil vom 14.07.2020 ‒ 3 U 38/19, Rn. 20).
  • OLG Koblenz, 30.04.2018 - 1 W 65/18

    Zwangsvollstreckung bei Erteilung eines notariellen Nachlassverzeichnisses:

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.11.2022 - 3 U 71/22
    Ausnahmsweise kann ein Anspruch auf Ergänzung bzw. Berichtigung eines Nachlassverzeichnisses aber bestehen, wenn in diesem eine unbestimmte Mehrheit von Nachlassgegenständen ‒ etwa aufgrund eines Rechtsirrtums des Pflichtigen ‒ nicht aufgeführt ist (BGH, Urteil vom 06.03.1952 ‒ IV ZR 16/51; OLG Düsseldorf ErbR 2019, 772, 773), wenn Angaben über den fiktiven Nachlass oder Schenkungen fehlen (OLG Oldenburg NJW-RR 1992, 777, juris Rn. 31), wenn die Auskunft zwar dem Wissensstand des Verpflichteten entspricht, dieser sich jedoch fremdes Wissen trotz Zumutbarkeit nicht verschafft hat (OLG Saarbrücken ZEV 2011, 373 Rn. 17) oder wenn sich ein Notar auf die Wiedergabe der Bekundungen des Erben ohne eigene Ermittlungstätigkeit beschränkt (OLG Koblenz ZEV 2018, 413 Rn. 18; MünchKomm-BGB/Lange, 8. Aufl., § 2314 Rn. 28; Bamberger/J. Mayer, BGB, 3. Aufl., § 2314 Rn. 14).
  • OLG Saarbrücken, 28.01.2011 - 5 W 312/10

    Pflichtteilsrecht: Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.11.2022 - 3 U 71/22
    Ausnahmsweise kann ein Anspruch auf Ergänzung bzw. Berichtigung eines Nachlassverzeichnisses aber bestehen, wenn in diesem eine unbestimmte Mehrheit von Nachlassgegenständen ‒ etwa aufgrund eines Rechtsirrtums des Pflichtigen ‒ nicht aufgeführt ist (BGH, Urteil vom 06.03.1952 ‒ IV ZR 16/51; OLG Düsseldorf ErbR 2019, 772, 773), wenn Angaben über den fiktiven Nachlass oder Schenkungen fehlen (OLG Oldenburg NJW-RR 1992, 777, juris Rn. 31), wenn die Auskunft zwar dem Wissensstand des Verpflichteten entspricht, dieser sich jedoch fremdes Wissen trotz Zumutbarkeit nicht verschafft hat (OLG Saarbrücken ZEV 2011, 373 Rn. 17) oder wenn sich ein Notar auf die Wiedergabe der Bekundungen des Erben ohne eigene Ermittlungstätigkeit beschränkt (OLG Koblenz ZEV 2018, 413 Rn. 18; MünchKomm-BGB/Lange, 8. Aufl., § 2314 Rn. 28; Bamberger/J. Mayer, BGB, 3. Aufl., § 2314 Rn. 14).
  • OLG Hamm, 16.03.2020 - 5 W 19/20

    Ergänzungsanspruch bei formeller Unvollständigkeit notarielles

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.11.2022 - 3 U 71/22
    Zwar kommt, wäre dem Pflichtteilsberechtigten sein "begehrtes" Anwesenheitsrecht verwehrt worden, eine Erfüllungswirkung des Verzeichnisses nicht in Betracht und ist die Aufnahme des Verzeichnisses zu wiederholen (OLG Köln, Beschluss vom 25.02.2021 ‒ I-23 W 50/20, juris Rn. 13 a.E. = ErbR 2021, 709; OLG Hamm, Beschluss vom 16.03.2020 ‒ I-5 W 19/20, juris Rn. 18-20 = MDR 2020, 609 = ErbR 2020, 511; MünchKomm/Lange, a.a.O., § 2314 Rn. 42; einschränkend OLG Zweibrücken, Beschluss vom 07.09.2015 ‒ 3 W 89/15, juris Rn. 13 kein Anwesenheitsrecht, wenn Sichtung und Prüfung im Wesentlichen abgeschlossen sind).
  • OLG Hamm, 09.03.2021 - 10 U 90/20

    Auskunftserteilung über den Bestand eines Nachlasses durch Vorlage eines

  • OLG Düsseldorf, 10.09.2019 - 7 W 29/19

    Nichterfüllung einer Auskunftsverpflichtung

  • OLG Zweibrücken, 07.09.2015 - 3 W 89/15

    Notarielles Nachlassverzeichnis - Anwesenheitsrecht des Auskunftspflichtigen und

  • BGH, 18.10.1961 - V ZR 192/60
  • OLG Frankfurt, 12.10.2021 - 10 W 29/21

    Erfüllung einer Auskunfsverpflichtung durch Nachlassverzeichnis

  • OLG Oldenburg, 18.02.1992 - 5 U 109/91

    Auskunft, Nachlaß, fiktiver, Verzeichnis, Ergänzung, Eidesstattliche

  • BGH, 06.06.1962 - V ZR 45/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.03.1952 - IV ZR 16/51
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